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Verantwortlich für den Inhalt: Landesverband Haus & Grund Sachsen- Anhalt e.V. Steinigstr. 7 in 39108 Magdeburg Tel.: 0391 731 68 32 Fax: 0391 731 68 33 eingetragen im Vereinsregister Magdeburg Nr. 836 Landespräsident : Dr. Holger Neumann Steuer Nr. 102 / 141 / 01187 Aus dem Inhalt lassen sich keine rechtlichen Ansprüche gegen den Verein ableiten. Urteile und Rechtsauffassungen sind mit größter Sorgfalt recherchiert und wiedergegeben. Trotzdem weisen wir darauf hin, das die örtliche Rechtsprechung andere Auffassungen vertreten kann. Bitte beachten Sie auch das Datum der Veröffentlichung. Für Links innerhalb des Auftrittes können wir keine Verantwortung übernehmen.
Disclaimer: |
Legionellenprüfung ist für bestimmte Mehrfamilienhäuser bis Ende 2013 vorgeschrieben. Mehr dazu sowie zertifizierte Prüflabore auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz Rauchmelder werden für Bestandsbauten ab 2015 Pflicht: Durch Änderung der Landesbauordnung (GVBl LSA 24/2009, S.717) sind ab sofort bei Neubauten in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die Rettungswege darstellen, Rauchwarnmelder anzubringen. Bestandsobjekte sind bis Ende 2015 nachzurüsten.
Aktuelle Verträge für Bauwillige über die Internetseite unseres Zentralverbandes (neues BGB Recht eingearbeitet!): Zum kostenlosen Download auf das Bild klicken!
Ab Januar bei Haus & Grund Magdeburg: Wir unterstützen Sie als Mitglied beim Energiesparen mit preisgünstigen Thermobildern mit der vereinseigenen Kamera! Mehr dazu in der Geschäftsstelle! Neben der Interessenvertretung haben Sie als Haus & Grund Mitglied zahlreiche Vorteile. Bitte wählen Sie aus der nebenstehenden Leiste Ihren speziellen Bereich. Egal, ob Sie ein Haus bauen wollen, Einfamilienhauseigentümer, Wohnungseigentümer, Vermieter oder Hausverwalter oder Investor sind: Haus & Grund hat für Sie alle etwas zu bieten ! Für alle Mitglieder bieten wir: Kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder zu allen Fragen rund um das Haus und das Grundstück:
Mietrecht: Mietminderung, Mieterhöhung, Mietvertrag, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten und ihre Abrechnung, Ratschläge zur Bewirtschaftung von vermietetem Grundbesitz, Mieter finden und Wohnungen vermieten, Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen und Objekten
Wohneigentumsrecht Beratung von Einzeleigentümern und Beiräten, Aufgaben des Verwalters, Abrechnung, Anforderungen an die Verwaltung, bauliche Veränderungen, Formalien der Eigentümerversammlung
Grundstücksrecht Beratung zu Kaufverträgen, Wegerecht, Dienstbarkeit, Leitungsrecht, Wohnrechte, Nießbrauch
Nachbarschaftsrecht Grenzprobleme, Zäune, Abstände von Bäumen und Pflanzen Begleitung zu Schlichtungsverhandlungen
Beiträge und Gebühren Prüfung von Beitrags- und Gebührenbescheiden, Abschätzung von Erfolgsaussichten von Widersprüchen, Hilfe bei Formulierung von Widersprüchen, bei Anträgen für Stundung und Ratenzahlung
Baufinanzierung Prüfung von Kreditverträgen, Beratung zu Finanzierungsmodellen, Ratschläge zu Fördermitteln und zur finanziellen Risikoabschätzung
Bau- und Werkvertragsrecht Beratung zu Bau- und Werkverträgen, Verhalten bei Mängeln, Begleitung in der Bauphase, Rat bei Einbehalten und Abnahmen, Durchsetzung von Gewährleistungsmängeln
Grundstückskaufverträge Beantwortung von Fragen zu Verträgen und Beratung zum notwendigen Inhalt eines Kaufvertrages
Fördermittel und Projekte Stadtumbau Erläuterung der Förderprogramme, insbesondere des Landes Sachsen-Anhalt, Mitarbeit in der Führungsgruppe der Landeshauptstadt Magdeburg zum Stadtumbau Organisation und Mithilfe bei der Entwicklung von Stadtumbauprojekten mit privaten Eigentümern z. B. ExWoSt- Programm des BBR: Abrißprojekt Gnadauer Str. in Magdeburg Straßenmanagement für die Buckauer Klosterbergestraße Eigentümerberatung KIQ in Magdeburg Südost Datschen und Garagen Wir vertreten satzungsgemäß Eigentümer, aber auch Nutzer von Datschen und Garagen Unsere Aufgabe ist die korrekte und umfassende Rechtsberatung Unser Ziel: Außergerichtliche Einigung der Parteien auf Grundlage einer objektiven Rechtsberatung Wir erstellen: Pachterhöhungen nach Nutzensentgeltverordnung und Schriftverkehr zu Beendigung eines Pachtverhältnisses
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